Termin mit einem Markenanwalt vereinbaren

Vielleicht fragen Sie sich, warum ich nicht gleich vorschlug: Rufen Sie einen Markenanwalt an.

Bei meinem ersten Eintrag ging ich durch eine Phase, wo ich meinte:

„Das Anmeldeformular steht ja beim Patentamt im Internet. Das kann ich selber. Dazu brauche ich keinen Anwalt.“

Die kommenden Wochen und Monate verbrachte ich damit, mich in die Materie einzulesen. Unbedingt wollte ich es selbst hinbekommen.

Ich verschwendete ein Haufen Zeit. Aus „Houseschuh“ und „DJ Rewerb“ wurden keine Marken. Einfach, weil ich zu ehrgeizig war, es selbst meistern zu können.

Und dann war da noch meine Unsicherheit, wie viel Geld ein Anwalt für seine Hilfe verlangen würde. Wenn ich die ganze Zeit zusammenrechne, kommen bestimmt 100 Stunden zusammen, in denen ich erfolglos versuchte das Markenformular zu verstehen.

Es gibt einen schnelleren Weg. Finden Sie einen Anwalt, der Sie unterstützt.
In drei Stunden werden Sie das erledigt haben, was ich in drei Monaten nicht schaffte.

Im ersten Tipp schlug ich vor, dass Sie sich im Bekanntenkreis nach Empfehlungen für einen Markenanwalt umhören. Haben Sie bereits jemand gefunden?

Falls nicht,
widerstehen Sie dem Reflex bei Google zu suchen!

Für Markenanmeldungen tummeln sich ein Haufen schwarze Schafe im Internet. Die Gefahr ist einfach zu hoch, dass Sie in irgendwelche Fallen hereinlaufen. (* siehe Nachtrag auf der Startseite …)
Ja, Sie könnten eventuell 50 Euro sparen, wenn Sie einen „Online-Rechtsanwalt“ beauftragen.

Allerdings werden Sie so viele Fragen haben, die in einem persönlichen Gespräch besser geklärt werden können als am Telefon. Selbst für meine vierte Markenanmeldung spreche ich wieder mit einem Anwalt vor Ort.

Anwalt über Anwaltskammer suchen

Suchen Sie besser über die Anwaltskammer Ihres Bundeslands einen Anwalt der auf Markenrecht spezialisiert ist.

Diese Spezialisten können sich auch hinter den übergeordneten Begriffen „gewerblicher Rechtsschutz“ oder „Urheber- und Medienrecht“ verstecken. Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet eine Übersicht regionaler Anwaltskammern.

Gelbe Seiten als oldschool Recherche-Tipp

Sehr gut fand ich auch die Einträge in den Gelben Seiten.

Ja, wirklich die Gelben Seiten, die ich seit zehn Jahren nicht mehr zuhause habe.
Über diesen Link http://www.gelbeseiten.de/markenrecht/ müssen Sie nur Ihre Stadt im Suchfeld ergänzen und die Suche damit eingrenzen.

Welche drei Anzeigen von Anwälten sprechen Sie besonders an?

Besuchen Sie deren Internet-Seiten.
Den sympathischsten Kandidaten würde ich anrufen.

Telefon Checkliste:

  • Bitten Sie um einen Beratungstermin für einen Markeneintrag
  • Fragen Sie nach den Kosten, wenn die Kanzlei den Markeneintrag übernimmt. Enthalten sein sollte eine erweiterte Recherche, die Meldung an das Patentamt sowie die Betreuung, wenn das Patentamt nachfragen muss.
  • Wenn Sie ihnen auf den Zahn fühlen wollen, dann können Sie noch nach der Quote erfolgreicher Markeneinträge fragen. Aber was machen Sie mit solchen Angaben, wenn Sie keine Vergleichszahlen haben?
  • Wichtig: Vergessen Sie nicht zu fragen, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen?

Hervorragend, nun ist Ihr rechtlicher Beistand gesichert und der Zeitplan bis zum Markeneintrag auf der Spur. Nutzen sie die Zeit als Verschnaufpause, um sich zu entspannen.

Nächste Woche geht es dann weiter mit den Markenklassen. Damit sollten Sie sich beschäftigen, bevor Sie den Termin beim Anwalt wahrnehmen.

2 Kommentare zu „Termin mit einem Markenanwalt vereinbaren“

  1. Hallo,

    als erstes ein mal wollte ich mich für Ihre hilfreichen Tipps bedanken. Ich bin gerade auf dem Weg meine Marke anzumelden und habe gestern einen Termin beim Markenrechts Anwalt für morgen vereinbart.

    Leider habe ich Ihren Schritt unter „Telefon Checkliste“ – Wichtig: Vergessen Sie nicht zu fragen, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen? –
    … zu spät gelesen und heute ist der Anwalt leider außer Haus, sodass ich ihn nicht fragen kann, welche Unterlagen ich bereithalten soll.

    Können Sie mir veraten, was Sie alles mitgenommen haben bzw mitnehmen mussten?

    Viele liebe Grüße aus Köln,
    Björn

    1. Hallo Björn,

      großartig. Dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg morgen!

      Für das Webradio hatte ich die Domain-Anmeldung und die Bestätigungs-E-Mail des Radio-Anbieters dabei. Damit wollte ich den ersten Tag belegen, seit dem ich den Namen verwendet habe.

      Für meine letzte Markenanmeldung hatte ich das Produkt dabei, für das ich den Markennamen anmelden wollte. Außerdem wieder die Domain-Anmeldung und meine Vorabrecherche zu den Markenklassen.

      Der erste Tag an dem Sie den Namen öffentlich verwendet haben, hilft eventuell bei Streitigkeiten. Für die Anmeldung selbst ist der Tag unwichtig, weil der Tag des Markeneintrags später mehr rechtliches Gewicht hat.

      Viele Grüße,
      Thorsten

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