Kosten, um Namen schützen zu lassen

Eine der größten Stolpersteine und Unsicherheitsfaktoren waren für mich die Kosten, die auf mich zukommen werden.

Die Kosten sollten Sie nicht abhalten, sofern Sie ungefähr 500 Euro entbehren können.

Denken Sie mal daran, wann Sie das letzte Mal 100 Euro sinnlos ausgegeben haben. Für ein Abendessen im exklusiven Restaurant oder den Zweit-Fernseher in der Küche.

Eine Markenanmeldung betrachte ich als Investition in die Zukunft. Der Name gehört Ihnen für zehn Jahre. Über diesen Zeitraum betrachtet sind es 45 bis 50 Euro pro Jahr. So viel wie für eine Stange Zigaretten oder nicht mal eine Tankfüllung.

Sie sollten 300 Euro für den Markeneintrag beim Patentamt einplanen und 150 bis 200 Euro als Anwaltskosten.

Wenn Ihr Anwalt den Markeneintrag elektronisch übermittelt, dann sparen Sie 10 Euro beim Patentamt.

Auf der nächsten Seite zum Namensschutz geht es weiter mit Tipps zur Widerspruchsfrist.

Stolpersteine

Wie lief Ihr Gespräch beim Anwalt?
Also ich hoffe, Sie haben in den letzten zwei Wochen einen Markenanwalt gefunden und ihr/ihm Ihre Idee vorgestellt. Falls nicht, schicken Sie mir bitte eine E-Mail an feedback@namenschützenlassen.de. Mich würde wirklich interessieren, was Sie kurz vorm Ziel zögern lässt.

18 Kommentare zu „Kosten, um Namen schützen zu lassen“

  1. Antje Silbermann

    Hallo , ich möchte so schnell wie möglich meinen Firmennamen schützen lassen!
    Wenn das in der Preisklasse wie beschrieben bis 300 Euro für Deutschland kostet , dann beauftrage ich sie hiermit !

    Gruß

    1. Hallo Frau Silbermann,

      der Eintrag beim Patentamt kostet 300 Euro, wenn Sie den Antrag dort selbst einreichen.
      Aus meiner Erfahrung sollten Sie dafür besser einen Fachanwalt beauftragen.

      Danke für das Angebot, jedoch führe ich selbst keine Markenanmeldungen durch, weil ich kein Anwalt bin.
      Auf diesen Seiten beschreibe ich nur meine Erfahrungen, die ich mit meinen Marken gemacht habe.

      Viel Erfolg,
      Thorsten Weber

  2. Guten Tag Herr Weber,

    Ich finde Ihre Ausfuehrungen hier sehr hilfreich, habe aber dennoch Fragen, da ich einen besonders komplizierten Fall darstelle. Ich habe meinen Hauptwohnsitz dauerhaft in Oesterreich, obgleich Deutscher Staatsbuerger und bin nicht mehr in Deutschland gemeldet. Allerdings wuerde ich gerne meine Marke – fuer Europa geschuetzt – in Deutschland anmelden. Das geht ja leider nicht, wie ich heute bei einer weiterreichenden Recherche festgestellt habe, ich muesste in Oesterreich anmelden. Wissen Sie, ob bei einem Rueckzug nach Deutschland auch die Marke vom Rechtsstand wieder nach Deutschland verlegt werden kann? Das waere ja schon wichtig, denn sonst muesste ich dann immer wieder ans Gericht in Wien, falls mal etwas ist. Und Sie schreiben von einem Schutz von 10 Jahren. Hierzu habe ich noch nichts weiter gefunden, waeren Sie ggf. so lieb, mir die Textstelle der Laufzeiten aus dem Gesetz zu nennen? Ich wuerde mich sehr freuen, wenn auch damit hatte ich bis dato nicht gerechnet und mit der etwaigen Erneuerung ebenfalls nicht. Herzlichen Dank und einen schoenen Tag fuer Sie.

    Ben

  3. hallo thorsten, ich finde deine seiten auch sehr gut und informativ, erstmal vielen dank dfür. nun habe ich mich schon beim patentamt wie von dir geraten umgeschaut und bemerkt, dass manchmal einträge verweigert werden, weil ihnen laut §8.2.1 des markengesetzes „jegliche Unterscheidungskraft fehlt“. daher stellt sich für mich die frage, wie man im voraus wissen kann, dass der zu schützende name resp. die marke das placet des patentamtes erhält. hast du dazu vielleicht erfahrungen? besten dank im voraus und viele grüße:-)) ohart

    1. Hallo Otto,

      so merkwürdig es jetzt klingen mag. Ich würde darauf tippen, dass jemand mit einer hohen Ablehnungsrate seitens des Patentamts sehr gut im voraus abschätzen kann, ob der Markeneintrag Aussicht auf Erfolg hat.

      Vielleicht pokern manche Leute ja einfach höher. Es soll mal den Fall eines Telekommunikationskonzerns gegeben haben, der versucht hat, sich einen magentafarbenen Buchstaben „T“ als Marke eintragen zu lassen 😉

      Ich habe drei Anträge über meinen Anwalt eingereicht, bei der dritten Marke mussten wir etwas an der Beschreibung der Markenklassen nachbessern. Ansonsten wurden meine Marken sofort eingetragen.

      Trotzdem glaube ich, dass ein routinierter Markenanwalt dich ganz gut auf mögliche Schwierigkeiten aufmerksam machen kann. Wenigstens war das meine Erfahrung, als ich den Namen einer Partyreihe als Marke eintragen lassen wollte. Weil die Aussichten nicht sehr hoch waren, habe ich es gelassen.

      Viele Grüße,
      Thorsten

  4. Hallo Herr Weber,

    vielen Dank für Ihre nützlichen Ratschläge 🙂 Den Termin beim lokalen Markenanwalt werde ich bald tätigen.

    Sie sprechen von 300 Euro Kosten für den Markeneintrag beim Patentamt. Bin ich dann schon international abgesichert oder nur national? Muss ich für eine internationale Absicherung noch weitere Dinge berücksichtigen?

    Besten Dank und viele Grüße
    Lukas

    1. Hallo Lukas,

      der Betrag mit 300 Euro gilt nur für den Markenschutz in Deutschland.
      Mit internationalen Marken habe ich keine Erfahrung.

      Viel Erfolg beim Anwaltstermin,
      Thorsten

  5. Hallo Herr Weber,
    vielen Dank, dass Sie Ihre Hilfe anbieten.
    Wenn ich z.B. meinen Markennamen „Auto“ nenne und der Begriff natürlich schon existiert, ich aber „AuTo“ als Markenname anmelden will, handelt es sich dann aufgrund der anderen Schreibweise um einen eigenen Markennamen den ich so eintragen lassen kann?
    Spricht man in diesem Fall von einem „Designschutz“?
    Vielen Dank und viele Grüße
    Hans

    1. Als Wortmarke spielt die Schreibweise keine Rolle.

      In einer besonderen Schriftart, Farben und Design könnten Sie „AuTo“ vielleicht als Bildmarke eintragen lassen.

  6. Hallo,

    vielen Dank für die vielen Infos auf Ihrer Website. Ich habe sie mir auf den Desktop abgelegt, da ich momentan noch an einer Idee feile.

    Können Sie mir auch sagen wieviel eine europäische Anmeldung kostet?

    Viele Grüße aus dem Rheinland,

    Claus

  7. Hallo Thorsten,
    deine Seite ist wirklich Hilfreich,-nur wer *Garantiert* mir bei einem Gespräch mit dem Markennamenanwalt das mein eventuell *Mega* *Markenname* nicht vom Markenanwalt an andere Finanziell Starke Unternehmen verkauft wird so das ich letztlich meine
    *Online – Portal IDEE* verwerfen muss weil sich eben dieses Finanziell Starke Unternehmen die Rechte an dem Namen erwirbt/erworben hat !

    (So was soll es ja schon gegeben haben).
    (Geldgierige Rechtsanwälte).

    1.)Sinn würde es doch zuerst machen,sein *Markennamen* bei einem Provider wie z.B Strato AG mit den *Endungen* .de / .com / .uk / etc. zu sichern und dann zum Markenanwalt zu gehen um mit ihm über das anstehende Patent zu sprechen oder ?

    2.)Wer *Garantiert* mir Thorsten,das auf dem Patentamt vertrauenswürdige Menschen arbeiten die sich nicht (während der bearbeitungzeit meines Antrages)auf das Patent meinen *Markennamen* sich eventuell zu nutze machen ?

    Fragen über Fragen,…die hier im Tread auch einmal erwähnt werden sollten.Vielleicht kannst du ja Thorsten ein Tip über mein Anliegen schreiben.
    Vielen Dank im vorraus.

    Gruß Michael

  8. Hallo !
    Noch ein wertvoller Tipp eines Existenzgründers (ICH!) – meine Industrie- und Handelskammer bietet eine kostenlose Patentberatung durch einen Patentanwalt an. In meinem Fall hat mir der sehr kompetente und freundliche Patentanwalt die Sache erklärt und schriftlich gleich die Zusammenhänge aufgezeichnet und z.b. das Windhundprinzip erklärt, gemeinsam beim Patentamt im Internet den Weg aufgezeigt, damit ich verstehe wie das läuft. Ich bin sehr begeistert und dankbar.
    Mit etwas Zeiteinsatz und Muse zur Recherche traue ich mir das jetzt selbst zu, eine Wortmarke einzureichen. Bei Bedarf werde ich wieder zur IHK gehen und den guten Mann nochmals konsultieren. Sollte bei mir weiterer Bedarf bestehen, hat die Anwaltskanzelei natürlich einen neuen Kunden – mich 😉

    Grüße
    Wolfgang

    1. Lieber Wolfgang,
      Ich stehe auch vor der Frage wie ich ein Wort schützen lassen kann. Könntest du näher deine Schritte die du unternommen hast schildern?

    1. Die jahrelange Erfahrung einfließen lassen. Weil sie/er vermutlich schon hunderte Anträge ausgefüllt hat und abschätzen kann, welche Formulieren in der Klassenbeschreibung akzeptiert wird und was nicht.

      Mein Steuerberater weiß sogar, welche Sachbearbeiter in welchem Finanzamt in der Vergangenheit wie entschieden haben. Das kann nur er wissen, weil er hunderte Steuererklärungen abgibt.
      Als DJ weiß ich genau, welches Lied wann bei welchem Publikum ankommt. Da hilft mir meine Erfahrung, weil ich die Lieder bei hunderten Partys ausprobiert habe. Das wiederum kann weder mein Anwalt, noch mein Steuerberater 😉

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