Bereits drei Namen habe ich als Marke schützen lassen.
Ich weiß genau, wie aufgeregt Sie sein müssen, wenn Sie jetzt im Internet recherchieren, nach Möglichkeiten und Informationen suchen, wie ein Markeneintrag funktioniert.
Zu viele freche Angebote existieren von Markenanwälten im Netz. Deren Preise halte ich für unverschämt.
Sicherlich sind Ihnen die vielen Anzeigen aufgefallen, die bei Google erscheinen. Diese Firmen nutzen die Chancen im Netz und Ihre Unerfahrenheit. Das ist in Ordnung. Aber 700 Euro für eine Markenrecherche und die Kommunikation mit dem Patentamt halte ich für frech, zu frech.
Deshalb stelle ich dieses Angebot ins Netz, um Ihnen einen alternativen Weg aufzuzeigen.
Markeneintrag in 5 einfachen Schritten
Mit den Vorbereitungen für Ihren Markeneintrag können Sie bereits heute noch anfangen.
Die erste Markenanmeldung ist eine Wissenschaft für sich. Doch das soll Sie nicht abschrecken.
Den Markeneintrag habe ich in einzelne Schritte zerlegt, die Sie in den kommenden Wochen locker nebenbei erledigen können.
- Woche: Basis-Recherche beim Patentamt
- Woche: Termin bei einem Markenanwalt ausmachen
- Woche: Markenklassen überlegen und recherchieren
- Woche: Wie setzen sich die Kosten zusammen?
- Woche: Widerspruchsfrist abwarten
Diese Schritte habe ich so sortiert, dass Sie schnell ans Ziel kommen. In vier Wochen wird Ihre Marke eingetragen sein.
Bei meinem ersten Markeneintrag habe ich viele neue Dinge gelernt und weit über meinen Horizont hinaus geschaut. An diesem Wissen möchte ich Sie in den kommenden Wochen teilhaben lassen.
Mittlerweile habe ich drei Marken eintragen lassen und sehe dem Ablauf gelassener entgegen. Der vierte Markeneintrag ist in den Startlöchern.
Wie setzen sich die Kosten für einen Markenschutz zusammen?
Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt für Markenrecht aus Ihrem Ort oder Ihrer Nachbarstadt. Suchen Sie Ihren Anwalt über die Rechtsanwaltskammer oder das Telefonbuch, diesen Vorschlag beschreibe ich hier ausführlicher.
Diese Anwälte verlangen ungefähr 150 bis 200 Euro für Ihre Beratung, Recherche und Dienstleistung. Das nenne ich einen fairen Preis.
Ihre Gesamt-Kosten werden sich auf ca. 500 Euro belaufen, vergleichsweise ein Schnäppchen, um Ihren zukünftigen Markennamen schützen zu lassen.
- 300 bzw. 290 Euro als Gebühr für den Markeneintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt
- 150 bis 200 Euro für Rechtsanwaltskosten
Gedanken zur Anwaltssuche
Das Markenrecht ist uralt. Dazu brauchen Sie keinen Anwalt, der die Kunst der Suchmaschinen-Optimierung beherrscht, nur um für den Suchbegriff „anwalt markenrecht“ auf dem zweiten Platz bei Google zu landen.
Probieren Sie es aus, suchen Sie bei Google mit <https://www.google.de/search?q=anwalt+markenrecht>
Dort fallen Ihnen bestimmt die Seiten von www.markenschutz24.de und www.markenrechtsanwalt.org auf. Ich habe nichts gegen deren Dienstleistungen. Allerdings glaube ich, dass Sie mit einem Anwalt vor Ort besser beraten sind.
Das Kleingedruckte
Falls Sie eine Frage zu den einzelnen Schritten der Markenanmeldung
haben, dann schicken Sie mir bitte eine E-Mail an tutorial@namenschuetzenlassen.de, schreiben Sie einen Kommentar weiter unten oder nutzen Sie das Kontakt-Formular.
Ich lebe das Motto „Es gibt keine dumme Fragen, sondern nur Leute, die nicht gut genug erklären können“. Sie können mir also jede Frage stellen.
Ein geschützter Name wird zur „Marke“
Mit dem Markeneintrag haben Sie auch die Verpflichtung andere Personen darauf aufmerksam zu machen, wenn sie Ihre Markenrechte verletzen. Dazu finden Sie hier zwei Tipps, um Ihre Marke überwachen zu lassen, fast automatisch und ohne Kosten.
Mit Ihrem Markeneintrag könnten Sie losziehen und jeden Markenverletzer auf Unterlassung verklagen, der Ihren Markennamen missbräuchlich verwendet.
Bitte tuen Sie es nicht und schießen Sie nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen.
Fair mit Markenverletzern umgehen
Kennen Sie schon die Geschichte, die mich dazu brachte den Namen „Houseschuh“ als Marke eintragen zu lassen?
Houseschuh verwendete ich als Namen meines Internet Radiosenders. Zwei Jahre lang sendete ich jeden Monat ein neues Mixtape und kümmerte mich nicht weiter darum.
Bis ich zufällig darauf aufmerksam wurde, dass jemand den Namen meines Babys auf einem Flyer für eine Veranstaltung verwendete. Das wollte ich verhindern. Und ich begann mich mit dem Markenrecht zu beschäftigen.
Wenn ich heute mitbekomme, das jemand eine „Houseschuh“-Party plant, dann schicke ich dem Veranstalter eine freundliche, aber sehr bestimmte E-Mail. Darin erkläre ich, dass ich den Namen als Marke registriert habe und nicht möchte, dass sie/er den Namen verwendet. Mehr nicht.
Ich drohe nicht mit einem Anwalt.
Ich erkläre nur: der Name gehört mir, bitte hören Sie auf ihn zu verwenden.
Bisher hat jede Person, die ich anschrieb, innerhalb weniger Stunden geantwortet. Jeder hat sich entschuldigt und mir versprochen den Namen nicht mehr zu verwenden.
Sie müssen also niemand verklagen, um Ihre Markenansprüche durchzusetzen. Es geht auch freundlich. Weil jeder kuscht, wenn Sie mit einer Markenanmeldung wedeln können. Falls jemand Schwierigkeiten machen sollte, steht Ihnen der Rechtsweg immer noch offen.
In diesem Sinne, bleiben Sie bitte fair.
Marke ist mehr als ein Schlagwort
Machen Sie Ihre Marke nicht zum Synonym für Unterlassungsklagen.
Denn eigentlich geht es darum den guten Ruf Ihrer Marke auszubauen, den Namen, den Sie schützen lassen wollen. Machen Sie die Marke zu mehr als einer Ansammlung von Buchstaben. Füllen Sie Ihre Marke mit positiven Emotionen.
Denken Sie bei Marken auch zuerst an Coca-Cola, Apple, BMW, Nike oder Twix?
Wir alle verbinden mit diesen Marken ganz bestimmte Gefühle. Eine Marke ist mehr als ein angebissener Apfel. Alle Mac-Nutzer verbindet das Klischee des kreativen Outlaws, der gerne mehr für seinen Computer bezahlt, weil sie/er den Komfort, das Design und unscheinbare Details zu schätzen weiß.
Die Kunst der Markenführung besteht darin, eine Wertvorstellung und ein Lebensgefühl zu vermitteln, wofür die Marke steht. Erst dann wird es irrelevant, ob Raider plötzlich Twix heißt.